Fachstelle für Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche

Nach der Anzeige führt die Polizei u.U. im Auftrag der Staatsanwaltschaft weitere Befragungen und Ermittlungen durch. Danach liegt es an der Staatsanwaltschaft zu prüfen, ob die vorliegenden Informationen ausreichen, um Anklage gegen den oder die Beschuldigten zu erheben.

Vor diesem Schritt kommt es bei Minderjährigen zumeist zur gerichtlichen Befragung des Opfers im Rahmen einer Kontradiktorischen Vernehmung. Dabei wird das Opfer als Zeugin oder Zeuge in einem eigenen Raum in Abwesenheit des oder der Beschuldigten befragt. Die Einvernahme wird von einer/einem Sachverständigen oder der Ermittlungsrichterin/dem Ermittlungsrichter durchgeführt und auf Video aufgezeichnet. Dadurch kann dem Opfer zwar die zweifache Aussage bei der Polizei und vor Gericht nicht erspart werden, aber die Videoaufzeichnung oder Teile davon können bei einer späteren Hauptverhandlung vorgeführt werden, sodass das Opfer dort nicht erneut aussagen muss. Auch bei der Kontradiktorischen Vernehmung wird das Kind in den meisten Fällen von seiner psychosozialen Prozessbegleitung als Vertrauensperson begleitet.

Gegebenenfalls kann zusätzlich auch eine Begutachtung des Opfers durch eine/einen Sachverständigen in Auftrag gegeben werden. Auch dorthin kann die Prozessbegleitung die Zeugin oder den Zeugen begleiten.

Über die juristische Prozessbegleitung besteht die Möglichkeit, auf das Verfahren Einfluss zu nehmen (z.B. durch die Benennung relevanter ZeugInnen).

Nachdem die Ermittlungen abgeschlossen sind, prüft die Staatsanwaltschaft, ob ausreichend Material zur Erhebung einer Anklage gegen den oder die Beschuldigten vorliegt. Falls nicht, muss das Verfahren eingestellt werden. Dies ist für die Betroffenen oft sehr belastend und nur schwer zu verstehen. Die Prozessbegleitung hat hier die wichtige Aufgabe, die Entscheidung der Staatsanwaltschaft mit dem Kind und seinen Bezugspersonen zu erklären und die Auswirkungen für das Opfer zu bearbeiten.

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