Fachstelle für Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche

Was ist Prozessbegleitung?

Wenn Du körperliche, sexuelle oder psychische Gewalt er­lebt hast, möchtest Du vielleicht Anzeige erstatten. Vielleicht hat auch jemand anderer entschieden, dass eine Anzeige in Deinem Fall wichtig wäre.

Als Opfer von Gewalt hast Du das Recht auf Prozessbegleitung.

Auch wenn Du miterlebt hast, wie jemandem, der Dir nahesteht, Gewalt zugefügt wurde, hast Du ein Recht auf Prozessbegleitung.

Bei der Polizei und bei Gericht aussagen zu müssen, ist aufregend und verwirrend. Viele Fragen tauchen dabei auf. Besonders schwierig kann es sein, wenn es um jemanden geht, der oder die Du gut kennst oder gerne magst.

Deine Prozessbegleiterin oder Dein Prozessbegleiter erklärt Dir, wie alles abläuft, und interessiert sich dafür, welche Vorstellungen Du von der Anzeige und dem Gerichtsver­fahren hast.

Sie oder er begleitet Dich auch zu Polizei und Gericht.

Gemeinsam mit einer Anwältin oder einem Anwalt wird darauf geachtet, dass Deine Wünsche gehört und Deine Rechte im Gerichtsverfahren geschützt werden.

 

Prozessbegleitung ist für Dich kostenlos.

Nütze Dein Recht auf Prozessbegleitung!

 

Wenn Du mehr wissen willst…

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