Was Mädchen und Burschen wissen wollen…
Wenn Kinder oder Jugendliche Anzeige erstatten oder bei Polizei und Gericht aussagen müssen, haben sie viele Fragen. In der Prozessbegleitung kann man alle Fragen, die auftauchen, besprechen.
Warum muss ich zwei Mal eine Aussage darüber machen, was passiert ist?
Wenn Du Gewalt erlebt hast, bist Du eine wichtige Zeugin oder ein wichtiger Zeuge. Ein Zeuge ist jemand, der Polizei oder Gericht helfen kann, herauszufinden, was genau geschehen ist. Nach einer Anzeige ermittelt zuerst die Polizei. In den meisten Fällen will sie zuerst mit Dir sprechen, um sich ein Bild zu machen, wie sie weiter vorgehen soll. Wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, wird noch einmal eine Aussage von Dir für das Gericht benötigt. Deine Prozessbegleiterin oder Dein Prozessbegleiter kann Dir genauer erzählen, wie es in Deinem Fall sein wird.
Warum muss ich die Wahrheit sagen, aber der Beschuldigte nicht?
Jeder Zeuge und jede Zeugin bei Gericht wird vor seiner oder ihrer Aussage daran erinnert, dass Zeugen die Wahrheit sagen müssen. Das nennt man „Wahrheitspflicht“. Der Beschuldigte muss vor Gericht allerdings nichts erzählen, womit er sich selbst belasten würde. Allerdings kann es sein, dass das Gericht ihn bei einer Verurteilung zu einer höheren Strafe verurteilt, wenn es denkt, dass er gelogen hat.
Darf ich jemanden mitnehmen, wenn ich meine Aussage mache?
Eine Vertrauensperson kann Dich zur Aussage begleiten. Deine Prozessbegleiterin oder Dein Prozessbegleiter geht gerne mit Dir mit. ProzessbegleiterInnen haben viel Erfahrung mit Polizei und Gericht – aber vor allem mit Kindern und Jugendlichen, die eine Aussage machen müssen und deswegen aufgeregt oder ängstlich sind. Deswegen kann Dich Deine Prozessbegleiterin oder Dein Prozessbegleiter besonders gut unterstützen. Du kannst mit ihr oder ihm auch besprechen, wenn Du eine andere Vertrauensperson aussuchen möchtest. Es sollten aber keine Personen sein, die für das Gericht ebenfalls als Zeugen wichtig sein könnten.
Wer wird mich befragen?
Kinder und Jugendliche werden bei der Polizei meistens von Personen befragt, die dafür besonders geschult sind. Wenn Du Opfer sexueller Gewalt geworden bist, hast Du das Recht, bei der Polizei von einer Person befragt zu werden, die dasselbe Geschlecht hat wie Du. Bei Gericht wird Dich wahrscheinlich eine sogenannte Sachverständige oder ein Sachverständiger befragen. Sie helfen dem Gericht, wenn Kinder oder Jugendliche zu Ereignissen befragt werden sollen, die unangenehm oder belastend sein könnten. Sie sind Fachleute, die dafür besonders ausgebildet sind. In manchen Fällen kann es sein, dass die Richterin oder der Richter Dich befragt. Deine Prozessbegleiterin oder Dein Prozessbegleiter wird Dir genau erklären, wie es bei Dir sein wird.
Muss ich den Täter sehen?
Du wirst bei Gericht in einem eigenen Raum befragt. Der oder die Beschuldigte ist in diesem Raum nicht anwesend. Die Prozessbegleitung und das Gericht bemühen sich dafür zu sorgen, dass Du ihm oder ihr auch vor und nach der Aussage nicht begegnest. Besprich mit Deiner Prozessbegleiterin oder Deinem Prozessbegleiter, welche Möglichkeiten es in Deinem Fall gibt.
Wie läuft die Aussage bei Gericht ab?
Kinder und Jugendliche werden bei Gericht in einem eigenen Raum befragt. Du siehst den Beschuldigten dabei nicht. Außer Dir und Deiner Vertrauensperson befindet sich dort nur die Person, die Dich befragt. Meistens ist das eine Sachverständige oder ein Sachverständiger. Diese Befragung wird mit einer Kamera aufgezeichnet und in einen anderen Raum übertragen. Dort sitzen die anderen wichtigen Personen: Richter oder Richterin, Staatsanwalt/Staatsanwältin, Deine juristische Prozessbegleitung und möglicherweise auch der Beschuldigte mit seinem Verteidiger. Deine Prozessbegleiterin oder Dein Prozessbegleiterin wird Dir ganz genau erklären, wie das bei Dir sein wird.