Fachstelle für Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche

Informationen für Eltern und Bezugspersonen

Wenn Ihr Kind Opfer einer Straftat geworden ist, kann dies auch für Sie eine schwierige Situation darstellen. Es ist nicht einfach, ein Kind in dieser Zeit gut zu unterstützen, wenn man selbst mit vielen Fragen, Ängsten und intensiven Gefühlen beschäftigt ist.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihrem Kind bestmöglich zu helfen und gute Entscheidungen für Ihr Kind zu treffen.

Prozessbegleitung hat die Aufgabe, Belastungen für Mädchen und Burschen sowie deren Bezugspersonen in einem Strafverfahren zu verrin­gern und umfasst

die psychosoziale Prozessbegleitung:

  • die Information und Beratung über die Abläufe bei Polizei und Gericht,
  • die Begleitung zu Einvernahmen,
  • die Unterstützung und Stärkung bis zum Abschluss des Verfahrens,
  • die Vermittlung weiterer Hilfen sowie die

die juristische Prozessbegleitung:

  • die rechtliche Vertretung des Opfers bei Gericht und
  • die juristische Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

 

Prozessbegleitung setzt nach Möglichkeit bereits vor der Anzeige ein, um diese gut vorbereiten zu können. Ein Beginn ist aber auch zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich.

Wenn es um eine Anzeige oder ein Gerichtsverfahren geht, haben Sie oft andere Fragen und Bedürfnisse als Ihr Kind. Deshalb achten wir darauf, dass auch Sie Ihre Fragen und Sorgen in Ruhe besprechen können.

Wenn Mädchen oder Buben nicht bei ihren Eltern wohnen, betrachten wir die betreuenden Erwachsenen (z.B. Großeltern, Pflegeeltern,…) als die Bezugspersonen des Opfers. Unter Umständen kann es auch sinnvoll sein, andere Angehörige (z.B. Geschwister) einzubeziehen.

 

Informationen auch in anderen Sprachen und Stellen, die Prozess­begleitung für erwachsene Gewaltopfer anbieten, gibt es unter www.justiz.gv.at/internet/prozessbegleitung.

Prozessbegleitung ist ein kostenloses Angebot und wird durch das Bundesministerium für Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz finanziert.

Nützen Sie das Recht Ihres Kindes auf Prozessbegleitung!

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