Zur Entwicklung der Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche
Die Prozessbegleitung entwickelte sich in den letzten 20 Jahren als spezielles Angebot im Kinder- bzw. Opferschutz in Österreich. Davor war es für Kinder und Jugendliche, die Opfer von Gewalt wurden, noch um vieles belastender als heute, in einem Strafverfahren gerichtlich aussagen zu müssen. Seither wurden viele Verbesserungen für Opfer wie die kontradiktorische Vernehmung (schonende Befragung) von ZeugInnen eingeführt. In einem Modellprojekt wurde in Wien von 1998-2000 ein Konzept für die Begleitung von Kindern und Jugendlichen während des Gerichtsverfahrens erarbeitet, das noch heute Grundlage für die Prozessbegleitung von Kindern und Jugendlichen ist. Seit 2006 haben Opfer von Gewalt in Österreich einen Rechtsanspruch auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung.