Fachstelle für Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche

Was ist Prozessbegleitung?

Wenn Du körperliche, sexuelle oder psychische Gewalt er­lebt hast, möchtest Du vielleicht Anzeige erstatten. Vielleicht hat auch jemand anderer entschieden, dass eine Anzeige in Deinem Fall wichtig wäre. Vielleicht bist Du Dir nicht sicher, ob eine Anzeige das Richtige ist. Bei der Polizei und bei Gericht aussagen zu müssen, ist aufregend und verwirrend.

Als Opfer von Gewalt hast Du das Recht auf Prozessbegleitung. Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter arbeiten in Kinderschutzzentren oder speziellen Beratungsstellen für Mädchen oder Burschen. Deine Prozessbegleiterin (oder Dein Prozessbegleiter) steht Dir von der Anzeige bis nach dem Ende des Gerichtsver­fahrens zur Seite. Sie erklärt Dir, wie alles abläuft. Du kannst sie alles fragen, und sie begleitet Dich, wenn Du zur Polizei oder zum Gericht gehen musst.

Was macht Deine Prozessbegleiterin?

  • Sie erklärt Dir, was es bedeutet, eine Anzeige bei der Polizei zu machen, und wie ein Ge-richtsverfahren abläuft. Sie sagt Dir auch, was Du in diesem Verfahren bestimmen kannst, was die Erwachsenen entscheiden müssen, die für Dich verantwortlich sind, und welche Entscheidungen die Polizei bzw. das Gericht treffen.
  • Sie interessiert sich dafür, welche Vorstellungen, Erwartungen oder Sorgen Du hast, wenn Du an die Anzeige und das Gerichtsverfahren denkst. Gemeinsam könnt Ihr über-legen, was Dir helfen könnte. Prozessbegleiterinnen haben viel Erfahrung mit Mädchen und Burschen, die belastende Dinge erlebt haben. Sie kennen viele Möglichkeiten und Tricks, die bei Aufregung, Angst oder Wut helfen können!
  • Sie kann als Vertrauensperson dabei sein, wenn Du Deine Aussage bei der Polizei oder bei Gericht machst.
  • Oft dauert es lange, bis entschieden wird, wie ein Gerichtsverfahren weitergeht. Deine Prozessbegleiterin hilft Dir, die Wartezeit zu überbrücken.
  • Gemeinsam mit einer Anwältin oder einem Anwalt wird darauf geachtet, dass Deine Wünsche gehört und Deine Rechte im Gerichtsverfahren geschützt werden.
  • Prozessbegleitung ist auch für Deine Bezugspersonen da. Deine „Bezugs­personen“ können Deine Mutter oder Deine Eltern sein. Wenn andere Erwachsene für Dich sorgen, dann sind sie Deine Bezugspersonen.

Prozessbegleitung ist für Dich kostenlos.

Nütze Dein Recht auf Prozessbegleitung!

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